Häufig gestellte Fragen

Was bringt Ihnen die Nutzung des Elternportals von LITTLE BIRD?

LITTLE BIRD ist eine Suchmaschine: Mit dem Elternportal von LITTLE BIRD können Sie sich einfach, übersichtlich und unverbindlich über Kinderbetreuungsanbieter in immer mehr Kommunen Deutschlands informieren.

Mit LITTLE BIRD können Sie Betreuungsplätze bei Kinderbetreuungsanbietern Ihrer Wahl anfragen, auch mehrere parallel. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gewünschten Anbieter momentan freie Kapazitäten haben. Voraussetzung ist die einmalige Registrierung und Anmeldung im Elternportal.

LITTLE BIRD ist jederzeit und ganz bequem von zu Hause bzw. vom Computer, Smartphone oder Tablet aus zu bedienen. Es minimiert Ihren Zeitaufwand und erspart aufwändigen Papierkram. Selbstverständlich bleibt Ihnen weiterhin auch die Möglichkeit offen, Platzanfragen persönlich vor Ort bei den jeweiligen Betreuungsanbietern zu stellen.

 

Die Plätze werden durch die Anbieter selbst vergeben. Die Anzahl der möglichen Betreuungsanfragen wird durch die jeweilige Kommune/ den jeweiligen Träger festgelegt und kann begrenzt sein. Auf die  Platzvergabe und die erlaubte Anzahl der Betreuungsanfragen hat die LITTLE BIRD GmbH keinerlei Einfluss.

 

Häufig gestellte Fragen:

 

1. Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?

2. Weshalb muss ich mich registrieren?

3. Wie kann ich eine Betreuungsanfrage stellen?

4. Kann ich jetzt nur noch mit LITTLE BIRD Betreuungsanfragen stellen?

5. Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?

6. Was muss ich beim Ausfüllen der Online-Formulare im Elternportal beachten?

7. Warum muss bei der Betreuungsanfrage für ungeborene Kinder der Vor- und Nachname angegeben werden?

8. Wieso ist die Telefonnummer ein Pflichtfeld bei einer Betreuungsanfrage?

9. Muss ich einen zweiten Vertragspartner angeben?

10. Was bedeutet das Feld „Priorität" bei der Betreuungsanfrage?

11. Wie kann ich meine eingegebenen Daten nachträglich ändern (z.B. bei Umzug, Geburt eines Kindes usw.) ?

12. Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?

13. Was passiert nach meiner Betreuungsanfrage?

14. Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung seitens der Einrichtung erhalte?

15. Wieso muss ich mich persönlich vorstellen?

16. Wie stelle ich mich als Person vor?

 

 

1. Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?

Nein. Das Elternportal von LITTLE BIRD funktioniert wie eine Suchmaschine. Ohne Registrierung können Sie suchen, sich die Ergebnisse in einer Liste und auf einer Karte ansehen. Ebenso können Sie die einzelnen Profile mit Informationen über die jeweiligen Anbieter sowie Kontaktdaten einsehen.

 

2. Weshalb muss ich mich registrieren?

Eine Registrierung und Anmeldung ist dann notwendig, wenn Sie eine Betreuungsanfrage stellen möchten. Nur so können Sie außerdem nach dem Absenden einer Betreuungsanfrage den jeweiligen Status einsehen. Auch das Speichern der Suche, merken von Einrichtungen und die Vorlagenverwaltung stehen nur mit einem Account zur Verfügung.

 

3. Wie kann ich eine Betreuungsanfrage stellen?

Um einen Platz bei einem von Ihnen ausgewählten Anbieter anzufragen, müssen Sie sich zuerst registrieren bzw. anmelden. Mit einem Mausklick auf den Button Betreuungsanfrage erstellen, gelangen Sie zu einem Online-Formular. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen mit den korrekten Daten ausgefüllt werden. Danach senden Sie die Platzanfrage ab. Der Betreuungsanbieter wird mit Ihrer Anfrage und Ihren angegebenen Daten darüber informiert, dass Sie sich für einen Platz interessieren.

 

4. Kann ich jetzt nur noch mit LITTLE BIRD Betreuungsanfragen stellen?

Nein. Das Portal ist ein einfacher Weg für Sie, eine Betreuungsanfrage zu stellen. Selbstverständlich bleibt Ihnen weiterhin auch die Möglichkeit offen, Platzanfragen persönlich vor Ort in den jeweiligen Einrichtungen zu stellen. Im Vergabeverfahren wird eine Platzanfrage vor Ort gleich behandelt wie eine Anfrage über das Elternportal von LITTLE BIRD.

 

5. Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?

Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben der Einrichtung in den jeweiligen Portal-Profilen. Sollten in den jeweiligen Profilen nicht die für Sie erforderlichen Daten eingetragen sein, so wenden Sie sich bitte an die Stadt.

 

6. Was muss ich beim Ausfüllen der Online-Formulare im Elternportal beachten?

Achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Daten korrekt angeben (Änderungen sind später nur noch direkt über eine Einrichtung oder die Kommunalverwaltung möglich s. Punkt 11.).

Füllen Sie alle mit * versehenen Felder aus.

Auch bei Platzanfragen für ein noch ungeborenes Kind, müssen Sie als Platzhalter einen Vor- und Zunamen angeben, da das System nur vollständige personalisierte Angaben verarbeiten kann.

Sollte eine Eingabe nicht dem vorgegebenen Format entsprechen oder eine Unstimmigkeit erkannt werden, wird das entsprechende Feld rot markiert und ein Ausrufezeichen am Feld gibt weitere Informationen für eine erneute Eingabe.

 

7. Warum muss bei der Betreuungsanfrage für ungeborene Kinder der Vor- und Nachname angegeben werden?

Die Angabe des Vor-und Nachnamens des ungeborenen Kindes ist notwendig, damit das System die Betreuungsanfrage verarbeiten kann. Unvollständige Angaben können nicht abgeschickt bzw. verarbeitet werden. Bei ungeborenen Kindern müssen aus diesem Grund auch vorläufige oder „Platzhalter“(Vorname: unbekannt) Angaben gemacht werden. Diese Angaben können nach Geburt und Namensgebung über eine der Einrichtungen geändert werden, bei der Sie einen Platz angefragt haben. Änderungen sind ebenfalls über die zuständige Kommunalverwaltung (z.B. Amt für Familie oder Jugendamt) möglich.

8. Wieso ist die Telefonnummer ein Pflichtfeld bei einer Betreuungsanfrage?

Falls es zu Ihrer Betreuungsanfrage Klärungsbedarf seitens des Betreuungsanbieters gibt, können diese Sie anhand der hinterlegten Rufnummer dazu befragen.

 

9. Muss ich einen zweiten Vertragspartner angeben?

Ja, wenn Sie verheiratet sind oder wenn ein gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht für das Kind, das Sie anmelden wollen besteht.

 

10. Was bedeutet das Feld „Priorität" bei der Betreuungsanfrage?

Falls Sie Betreuungsplätze bei mehreren Einrichtungen parallel anfragen, können Sie optional Prioritäten angeben, also unter den gewählten Einrichtungen Ihre Favoriten auswählen. Die Angabe der Priorität „1“ bei einer Anfrage an eine spezielle Einrichtung bedeutet, dass diese Einrichtung Ihr Favorit ist.

 

11. Wie kann ich meine eingegebenen Daten nachträglich ändern (z.B. bei Umzug, Geburt eines Kindes, Änderungen der angegebenen Prioritäten, usw.) ?

Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Daten ändern wollen, dann wenden Sie sich bitte an eine der von Ihnen angefragten Einrichtungen oder die Kommunalverwaltung. Eine eigenständige Datenänderung direkt im Elternportal ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

 

12. Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?

Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder beim selben Anbieter betreut wird, haben Sie die Möglichkeit dies in der Betreuungsanfrage mit anzugeben.

 

13. Was passiert nach meiner Betreuungsanfrage?

Jede Ihrer Anfragen wird direkt an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Die Vergabe der Plätze liegt bei den Betreuungsanbietern selbst, LITTLE BIRD hat darauf keinerlei Einfluss.

 

Möglichkeit 1

Einladung zum persönlichen Vorstellen seitens des Betreuungsanbieters (falls ein gegenseitiges Kennenlernen noch nicht stattgefunden hat).

Platzangebot seitens des Anbieters (Sie müssen innerhalb einer gegebenen Frist von ca. 3 Wochen den Platz annehmen oder ablehnen.  Bis dahin sind alle weiteren Anfragen inaktiv.)

Annahme seitens der Eltern (Der Platz ist von beiden Seiten verbindlich reserviert, alle anderen Anfragen bleiben automatisch inaktiv).

Sie erhalten einen individuellen Betreuungsvertrag des Betreuungsanbieters.

 

Möglichkeit 2

Einladung zum persönlichen Vorstellen (falls ein gegenseitiges Kennenlernen noch nicht stattgefunden hat).

Platzangebot  seitens des Anbieters (Sie müssen innerhalb einer gegebenen Frist von ca. 3 Wochen den Platz  annehmen oder ablehnen. Bis dahin sind alle weiteren Anfragen inaktiv.)

Ablehnung seitens der Eltern (nach Ihrer Ablehnung des Platzangebots, wird diese Anfrage im System deaktiviert, alle weiteren werden wieder aktiviert.)

Sie können nun eine neue Anfrage stellen und/oder auf Rückmeldung weiterer Anbieter warten.

 

Möglichkeit 3

Die Einrichtung hat z.B. absehbar keine Kapazitäten frei und lehnt Ihre Platzanfrage begründet ab. (Alle weiteren Anfragen bleiben automatisch aktiv.)

Sie können nun eine neue Anfrage stellen und/oder auf Rückmeldung weiterer Anbieter warten.

Jede Ihrer Anfragen wird direkt an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Die Vergabe der Plätze liegt bei den Betreuungsanbietern selbst, LITTLE BIRD hat darauf keinerlei Einfluss.

Die angefragten Betreuungsanbieter werden sich individuell bei Ihnen zurückmelden. Das kann kurzfristig geschehen oder einige Zeit dauern.

 

14. Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung seitens der Einrichtung erhalte?

Das ist ganz unterschiedlich, darauf hat LITTLE BIRD keinen Einfluss.

Es gilt: Je früher Sie Ihre Wunschplätze angefragt und damit Ihren Betreuungsbedarf angemeldet haben, umso besser und genauer können die angefragten Einrichtungen planen. Das kann auch Ihre eigene Planungssicherheit erhöhen. Wenn Sie sich unsicher sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, bei der jeweiligen Einrichtung telefonisch oder persönlich nachzufragen.

 

15. Wieso muss ich mich persönlich vorstellen?

Ein gegenseitiges persönliches Kennenlernen ist im Platzvergabeprozess unbedingt erforderlich, um Sie als reale Person zu identifizieren. Erst nachdem Sie sich persönlich vorgestellt haben und somit eine „Schein- oder Scherzanfrage“ ausgeschlossen wurde, kann Ihre Betreuungsanfrage bei der Vergabe von Plätzen berücksichtigt werden.

 

16. Wie stelle ich mich als Person vor?

Sie gelten als „vorgestellt“, wenn Sie sich mit einem Dokument ausgewiesen haben, das Ihre Identität bestätigt. Je nach städtischer Vorgabe kann eine einmalige Vorstellung ausreichen, um Sie für alle Betreuungsanfragen freizuschalten. Ansonsten ist eine persönliche Vorstellung in jeder Einrichtung notwendig, die Sie zum Vorstellungsgespräch einlädt.